Die Planung und der Bau eines Schornsteins erfordert nicht nur ein durchdachtes Konzept für eine optimale Energieeffizienz unter Verwendung von moderner Technologie und Verfahren. Vielmehr müssen sich Anbieter und Bauherr zudem an die gesetzlichen Anforderungen zum Schornsteinbau halten.
Diese Vorschriften variieren nicht nur nach Bauart und Ausführung des Schornsteins. Sie unterscheiden sich auch bezüglich der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer bis hin zu den Normen der Europäischen Union.
Dabei bestimmen sie alle notwendigen Vorgaben bei der Errichtung einer sicheren Abgasanlage. Die Verwendung des Materials, die Höhe und Abmessungen des Schornsteins sowie die Mindestabstände werden durch diese Richtlinien klar definiert.
Darüber hinaus nimmt das Thema Brandschutz in Bezug auf Temperaturbeständigkeit und die Auswahl der flüssigen und festen Brennstoffe eine herausragende Rolle ein.
In all diesen Belangen arbeiten erfahrene und renommierte Hersteller wie PLEWA nicht nur nach den Vorgaben. Sie optimieren zugleich alle notwendigen Anforderungen und heben diese auf ein neues Niveau.
- Wichtige Details zur Positionierung des Schornsteins
- Vermeidung von eindringendem Rauch in Räumlichkeiten
- Schornsteinzug und Temperaturbeständigkeit nach EN 13384
- Perfekte Umsetzung der Schornsteinvorschriften mit PLEWA


Die wichtigsten Richtlinien und Vorschrifen
Alle Regelungen und Vorgaben für die Errichtung eines werden in einem Konglomerat aus verschiedenen Gesetzbüchern und Verordnungen zusammengefasst.
- Feuerungsverordnungen der jeweiligen Bundesländer
- Bundesemissionsverordnung
- Landesbauverordnungen der Bundesländer
- DIN 18160
Hier werden alle nötigen Ansprüche an den Bau zusammengefasst. Bei der Konstruktion des Schornsteins sind diese gesetzlichen Richtlinien unbedingt zu beachten.
Allerdings ist das schiere Ausmaß an Vorgaben und Abweichungen für den Verbraucher nicht sonderlich transparent. Diese aktualisieren sich ständig durch neue Gesetzesentwürfe.
Seit dem 01. Januar 2022 gibt es zudem neue Vorschriften für Schornsteine. Daher hilft Ihnen PLEWA als Anbieter und Hersteller von erstklassigen Schornsteinen gerne bei der Beratung rund um dieses Thema.
Ausgewählte Richtlinien im Überblick
Firstnah errichteter Schornstein
Bei dem Bau muss der horizontale Abstand vom Schorn zum First kleiner sein als der Abstand zur Dachkante. Darüber hinaus muss der Schornstein zudem höher sein als der First. Dabei variiert die Höhe je nach Abstand zum Fist. Allerdings sind mindestens 40 cm Vorraussetzung.
Abstand zu Fenstern und Türen
Die Austrittsöffnung des Schornsteins muss jedes Fenster und jede Tür im Umkreis von 15 Metern um mindestens einen Meter überragen. Dies vermeidet das Eindringen von Rauch und Abgasen.
Schornsteinzug nach Euronorm EN 13384
Um die Abgase so schnell wie möglich nach draußen zu leiten, müssen die Rohre zur Schornsteinmündung senkrecht verlaufen, wenn die Konstruktion es zulässt. Der Schornsteinzug muss eine zuverlässige Regulierung des Drucks und eine hohe Temperaturbeständigkeit gewährleisten.
Hier ist die richtige Querschnittsberechnung entscheidend, um eine optimale Leistung zu erzielen. PLEWA garantiert Ihnen eine präzise und vorschriftsmäßige Berechnung und Konstruktion Ihres Schornsteins.


Bauen Sie Ihren Schornstein nach den Richtlinien: Mit PLEWA
Von der Planung bis zur Errichtung Ihrer Abgasanlage gilt es einiges zu beachten. Es ist unerlässlich, nach den gesetzlichen Vorschriften zu arbeiten.
Mit einem Schornstein aus dem Hause PLEWA können Sie sich sicher sein, dass dieser nicht nur Standards gerecht wird, sondern diese übertrifft. Unser Unternehmen garantiert Ihnen maximale Energieeffizienz und Sicherheit unter Einhaltung aller Vorgaben.
Häufig gestellte Fragen zu den Schornstein Richtlinien
Der Schornstein muss den First grundlegend um mindestens 40 cm überragen. Dabei variiert die Höhe des Schornsteins zudem je nach Abstand zum First. Die Richtlinie für Schornsteine auf Flachdächern besagt, dass sich dieser an einem fiktiven Dachfirst mit einer Neigung von 20° orientieren muss und ihn um 40 cm überragen soll.
Ein Schornstein sollte stets nach den Feuerungsverordnungen der Bundesländer sowie der Bundesemissionsverordnung und der DIN 18160 konstruiert und gebaut werden. So wird ein optimaler Brandschutz und Abgasabzug hinsichtlich des Schornsteinquerschnitts gewährleistet und eine ideale Positionierung der Abgasanlage festgelegt. Dies betrifft auch die Temperaturbeständigkeit und den Emissionsausstoß sowie den direkten Kontakt zu brennbaren Bauteilen und Materialien.