In diesem Beitrag befassen wir uns mit einem wichtigen und zum Teil kontrovers diskutierten Thema: der KfW-Förderung für einen klimafreundlichen Neubau und dem damit verbundenen Kaminofen-Verbot.
Diese Thematik ist von großer Bedeutung, vor allem wenn Sie eine moderne und umweltfreundliche Heizlösung für Ihren Neubau suchen.
In einem breiteren Kontext beleuchten wir:
- Was die KfW-Förderung für den Neubau genau ist und was sie bietet.
- Die Debatte um das Kaminofen-Verbot: Was ist erlaubt und was nicht.
- Die innovative Lösungen von PLEWA, die sich auf umweltgerechte und nachhaltige Heizungssysteme spezialisiert haben.
Im Laufe des Beitrags werden Sie erfahren, wie die KfW-Förderung die Gestaltung von Neubauten beeinflusst und welche Möglichkeiten es gibt, ein effizientes und klimafreundliches Zuhause zu bauen, trotz der bestehenden Regulierungen.
Die KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten
Die KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten stellt einen wichtigen Baustein in der Förderlandschaft für nachhaltiges Bauen in Deutschland dar. Sie richtet sich insbesondere an Bauherren, die mit ihrem Neubau besonders auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit setzen möchten.
Ziel der Förderung
Die KfW fördert den Neubau von Wohngebäuden und den Kauf neu gebauter Häuser oder Wohnungen. Der Fokus liegt dabei auf einer geringen CO-2-Emission, hoher Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung.
Die wichtigsten Eckpunkte des Förderprogramms:
Anspruch auf Förderung:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die das Wohngebäude selbst nutzen (Programmnummer 297).
- Privatpersonen und gebäudetechnische Organisationen, die das Wohngebäude nicht selbst nutzen (Programmnummer 298). Hierzu zählen Vermieter, Verkäufer, Einzelunternehmer, Freiberufler und Unternehmen.
Was wird gefördert?
Neubauten, die den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erreichen.
Gebäude, die Treibhausgasemissionen während ihres gesamten Lebenszyklus minimieren.
Wärmeerzeugung ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energien.
Fachbegriff “Effizienzhaus 40”:
Dieser Standard definiert ein Gebäude, das einen sehr niedrigen Primärenergiebedarf und einen besonders hohen Wärmeschutz aufweist. Die Zahl 40 gibt dabei an, dass das Gebäude nur 40 Prozent der Energie verbrauchen darf, die ein vergleichbares Haus nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) verbraucht.
Fördermaßnahmen im Überblick:
- Vergünstigtes Darlehen mit attraktivem Zinssatz.
- Maximaler Kreditbetrag: 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Gebäuden mit QNG-Zertifikat, 100.000 Euro bei nicht-zertifizierten Wohngebäuden.
Fachbegriff “QNG”:
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist eine Zertifizierung, die die Nachhaltigkeit eines Gebäudes während seines gesamten Lebenszyklus bewertet und bestätigt.
Sonstige wichtige Details:
- Die Kreditlaufzeit kann bis zu 35 Jahre betragen, mit einer Zinsbindung von 10 Jahren.
- Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung, sowie Materialkosten bei Eigenleistungen.
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist erforderlich.
- Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen der KfW und Landesförderinstituten.
Kaminofen-Verbot für KfW Neubau
Das Kaminofen-Verbot in den KfW-Programmen 297, 298 und 300 ist in der Baubranche ein heiß diskutiertes Thema. Die KfW-Förderbank hat den Betrieb von Kaminöfen (Stand heute) in den zuvor genannten Kreditprogrammen für Wohngebäude ausgeschlossen.
Dieses Verbot wirft verschiedene Fragen und Kontroversen auf, insbesondere in Bezug auf die Förderung von Biomasseheizungen. Fakt ist, dass diese, im Gegensatz zu Kaminöfen, gefördert werden.
Die KfW-Förderung unterstützt Biomasseheizungen wie Scheitholzvergaserkessel und Kombikessel, die Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Die Basisförderung deckt 30% der förderfähigen Kosten ab und kann durch verschiedene Boni auf bis zu 70% erhöht werden. Dies gilt auch für die Verwendung von Pellets und Hackschnitzeln.
Förderfähige Kosten umfassen neben Anschaffungskosten auch bestimmte “Umfeldmaßnahmen” und Materialkosten bei Eigenleistungen. Zudem besteht die Möglichkeit, einen KfW-Ergänzungskredit in Anspruch zu nehmen.
Alle Förderungen für Biomasseheizungen im Überblick:
- Basisförderung: Deckt 30% der förderfähigen Kosten.
- Einkommens-Bonus: Weitere 30% Förderung für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für ihre Wohneinheit.
- Klimageschwindigkeits-Bonus: Zusätzlicher Bonus von 20% unter bestimmten Bedingungen (z.B. Austausch von bestimmten alten Heizsystemen; Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe für die Warmwasserbereitung).
- Emissionsminderungs-Zuschlag: Pauschaler Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwerts für Staub von 2,5 mg/m^3.
- KfW-Ergänzungskredit: Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Für bestimmte Eigentümer gibt es eine zusätzliche Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
PLEWA: Nachhaltige und innovative Heizlösungen für Ihren Neubau
Die Inanspruchnahme der KfW-Förderung für Neubauten ist an verschiedene Anforderungen geknüpft. Hier ist es entscheidend auf eine Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anbieter von nachhaltigen Energie- und Wärmekonzepten zu setzen.
Die PLEWA wärme & energie GmbH bietet ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen für ein klimafreundliches Zuhause.
Produkte und Konzepte:
- PLEWA POWERHOUSE: Ein ganzheitliches System für autarke und klimaneutrale Wärmeversorgung.
- Stromdirektheizungen: Energieeffiziente und umweltfreundliche Heizlösungen.
- Photovoltaik inklusive Batteriespeicher: Für eine unabhängige und umweltfreundliche Stromversorgung.
- Lehmbauplatten: Für einen ökologischen und gesunden Wohnraum.
Dienstleistungen:
- Individuelle Beratung: PLEWA bietet objektorientierte Lösungen durch kompetente Beratung.
- Fachgerechte Einweisung vor Ort: PLEWA-Experten stehen auf der Baustelle zur Verfügung, um eine umfassende und fachgerechte Einweisung zu bieten.
- Firmeneigener Kundendienst: Im Notfall stellt PLEWA schnelle Hilfe durch seinen eigenen Kundendienst sicher.
Unter Berücksichtigung der Diskussionen über das Kaminofen-Verbot und der gesetzlichen Vorschriften kann PLEWA dabei helfen, die bestmögliche Lösung für Ihr Projekt zu finden und dabei den Fokus auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz nicht zu verlieren.
FAQs
Die aktuellen KfW-Förderungen für Neubauten sind die KfW-Programme 297 und 298, die den Bau von klimafreundlichen Wohngebäuden unterstützen. Hierbei liegt der Fokus auf geringen CO-2-Emissionen, hoher Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien.
Nein, der Einsatz von Biomasseheizungen, einschließlich Holz- und Pelletöfen, ist in den genannten KfW-Programmen ausgeschlossen. Dabei ist zu beachten, dass diese Regelung auch für Heizsysteme gilt, die als zusätzliche Heizquelle dienen.
Anspruch auf die KfW-Förderungen haben Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die das Wohngebäude selbst nutzen (Programmnummer 297) sowie Personen und Organisationen, die das Wohngebäude nicht selbst nutzen (Programmnummer 298). Hierzu zählen Vermieter, Verkäufer und Unternehmen.