PLEWA Energie Blog
GEG Energieausweis 2023 – Fakten & Vorschriften im Detail

Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sollen neue Anreize für Eigentümer und Bauherren geschaffen werden, um die Energieeffizienz von Immobilien weiter zu erhöhen. Dadurch soll zum einen der Klimaschutz gestärkt und zum anderen die Wärmewende eingeleitet werden. 

Der GEG-Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes beschreibt. Außerdem ist der Energieausweis in einigen Situationen, wie z. B. bei der Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien, gesetzlich vorgeschrieben. 

Für das Jahr 2023 soll das GEG und somit auch der Ausweis angepasst werden. Doch was bedeutet dies für die Verbraucher? In diesem Beitrag erfahren Sie alles über den GEG Energieausweis! 

Der GEG Energieausweis – Definition und Zielsetzung 

Der Energieausweis dient dazu, alle wichtigen Informationen über die Energieeffizienz und den energetischen Zustand eines Gebäudes zusammenzufassen. Im Rahmen des GEG werden für die meisten Gebäude Energieausweise verpflichtend vorgeschrieben, um die Energiebilanz detailliert zu bewerten. 

In dem entsprechenden Dokument sind die folgenden Informationen enthalten: 

  • Allgemeine Angaben zur Immobilie 
  • Verwendete Heizstoffe (Gas, Öl, Holzpellets, Strom) 
  • Energiekennwerte des Gebäudes

Des Weiteren weisen neuere Energieausweise eine exakte Einteilung in die Energieeffizienzklassen von A+ bis H auf. 

Der Energieausweis muss zudem alle Vorgaben des GEG erfüllen. Bei der Ausstellung wird zwischen reinen Wohngebäuden und Wohn-/Geschäftshäusern unterschieden. Bei reinen Wohnimmobilien betrifft der Ausweis das gesamte Gebäude. Bei Häusern, in denen es Geschäfte und Wohnungen gibt, zählt der Ausweis nur für den Wohnbereich. 

Die energetische Qualität der Wohngebäude wird im Rahmen der GEG Energieausweise durch den Primärenergiekennwert und den Endenergiekennwert berechnet. Der Primärenergiekennwert gibt an, wie viel Primärenergie durch das Gebäude insgesamt verbraucht wurde. 

Der Endenergiekennwert hingegen stellt den tatsächlichen Endenergieverbrauch dar, d.h. die Energie, die für Beleuchtung, Warmwasserbereitung und ähnliche Zwecke verwendet wurde.

Darüber hinaus gibt es zwei Varianten des Energieausweises: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis beruht auf der energetischen Bewertung des Gebäudes. Dies betrifft die baulichen Eigenschaften und die technische Ausstattung. 

Im Gegensatz dazu basiert der Verbraucherausweis auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten Jahre. Beide Arten des Ausweises enthalten Angaben zu den folgenden Punkten: 

  • Informationen zur Energieeffizienzklasse
  • Daten zum Endenergiebedarf oder -verbrauch 
  • Empfehlungen für mögliche Optimierungen 
  • Gesetzliche Pflichtangaben

GEG Energieausweis – Vorteile im Überblick 

Die Einführung des GEG-Energieausweises in Deutschland ist ein wichtiger Schritt zur Bereitstellung von Daten zur Energieeffizienz von Gebäuden. Er dient dazu, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Gebäuden zu bewerten und transparent darzustellen.

Ein wichtiger Vorteil der GEG-Energieausweise ist, dass sie Eigentümern und Mietern ein klares Bild von den energetischen Eigenschaften eines Gebäudes vermitteln. Sie können den Energieverbrauch genauer einschätzen und dadurch Einsparpotenziale erkennen.

Die Förderung der Energieeffizienz ist ein weiterer Vorteil. Die Gebäudeeigentümer werden sich nach Erhalt der Energiebewertung auf mögliche Verbesserungen konzentrieren, die den Energieverbrauch senken könnten. Dies kann als Motivation dienen, energieeffiziente Maßnahmen durchzuführen, was letztlich zu einer Verringerung der CO2-Emissionen und der Umweltbelastung beiträgt.

Bei der Entscheidung für Kauf oder Miete kann der GEG-Energieausweis sehr hilfreich sein. Kaufinteressenten erhalten eine klare Vorstellung von den Energiekosten, die mit dem Gebäude verbunden sind. Sie können die langfristigen finanziellen Auswirkungen abschätzen und dadurch fundiertere Entscheidungen treffen.

Die Offenlegung der Energieeffizienz eines Gebäudes kann sich insgesamt positiv auf den Immobilienmarkt auswirken, da potenzielle Käufer oder Mieter mehr Vertrauen in die Immobilienbranche haben, wenn sie transparente Informationen über die Energieeffizienz des Gebäudes erhalten.

Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz: Vorgesehene Änderungen des GEG 2023

Das Kabinett von Bundeskanzler Scholz plante für das Jahr 2023 einige Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Von diesen ist auch der Energieausweis betroffen. 

Der Gesetzesentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz sollte dazu dienen, neue Energieeffizienzziele für den Primärenergieverbrauch und für den Endenergieverbrauch festzulegen. 

Dabei sollten die folgenden Punkte geändert und ergänzt werden: 

  1. Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten soll von bisher 75 Prozent auf 55 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes reduziert werden.
  2. Das vereinfachte Nachweisverfahren für Wohngebäude in Anlage 5 des GEG soll zu Gunsten des technologieoffenen Referenzgebäudeverfahrens angepasst werden.
  3. Ein Primärenergiefaktor für Strom zum Betrieb von wärmenetzgebundenen Großwärmepumpen für den nicht erneuerbaren Anteil von 1,2 eingeführt (statt 1,8) soll ebenfalls eingeführt werden. Dadurch wird die Benachteiligung von Fernwärme aus Großwärmepumpen gegenüber Fernwärme aus KWK-Anlagen oder Wärmeerzeugern mit fossilen Energien behoben.
  4. Die Absätze 2 und 3 des § 23 GEG, sollen gestrichen werden, um die widersprüchlichen Bewertungsverfahren zu vermeiden.
  5. Die Regelung zu den Fördermaßnahmen in § 91 GEG soll an die Anhebung des Anforderungsniveaus angepasst werden. 

Bundestag konnte am 07. Juli 2023 den Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz nicht umsetzen 

Am 07. Juli 2023 konnte der von der Bundesregierung eingereichte Gesetzesentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes widererwarten nicht beschlossen werden. 

Der Bundestag erbrachte mit 241 Stimmen nicht die gültige Beschlussfähigkeit von 369 Stimmen. Da weniger als die Hälfte der Abgeordneten im Sitzungssaal des Bundestags anwesend waren, wurde die Sitzung durch Vizepräsidentin Özoğuz aufgehoben. 

Allerdings kann die Abstimmung über den Gesetzesentwurf zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Damit wurde die Entscheidung vertagt und die geplanten Änderungen konnten noch nicht umgesetzt werden. 

Aktuell geltende Vorschriften GEG Energieausweis

Für den GEG Energieausweis aus gelten aktuell eine Reihe von Vorschriften, die verpflichtend einzuhalten sind. Eigentümer benötigen einen Energieausweis, wenn sie ihre Immobilien vermieten oder verkaufen wollen. 

Des Weiteren müssen alle Bürgerinnen und Bürger Beratungsangebote zum Energieausweis wahrnehmen, wenn sie ein Gebäude kaufen oder großflächig sanieren möchten. 

Darüber hinaus müssen alle Bauherren und Eigentümer den Wärmeschutz bei der Sanierung im Rahmen des GEG durch Fachunternehmen bestätigen lassen. 

Kommunen haben zudem das Recht, Fernwärme vorzuschreiben, insofern ein Fernwärmenetz existiert, welches Eigentümer zur Beheizung des Gebäudes nutzen können. 

Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen wie Öl, Gas oder Kohle betrieben werden, dürfen ab 2026 nur noch in bestimmten Gebäuden eingebaut werden. Die Reparatur von Öl- und Gasheizungen darf weiterhin erfolgen. Alte Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. 

Der Neubau und die Nutzung von erneuerbaren Energien wie Photovoltaik wird in der Energiebilanz positiv angerechnet. 

Klima- und Lüftungsanlagen müssen regelmäßig durch Fachpersonal geprüft werden. 

Bezirksschornsteinfeger müssen im Rahmen der Feuerstättenschau Gebäude regelmäßig kontrollieren, um die Umsetzung der heizungstechnischen Anlagen des GEG zu überprüfen.

FAQ