PLEWA Energie Blog
Photovoltaik-Pflicht: Alle Infos für Planer & Bauunternehmen

Die zunehmende Relevanz der erneuerbaren Energien hat einen starken Einfluss auf den Gebäudesektor, insbesondere auf Architekten, Planer, Bauunternehmen und Bauträger. Mit dem aktuellen Trend zur Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit ist die Photovoltaik-Pflicht, auch bekannt als Solar-Pflicht, ein entscheidendes Thema geworden. 

Sie ist mehr als nur eine gesetzliche Anforderung – sie ist eine Chance, aktiv zur Energiewende beizutragen und die Umweltbelastung unserer Gebäude zu verringern.

In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf die Photovoltaik-Pflicht und warum sie für die Baubranche wichtig ist. Außerdem stellen wir Ihnen das zukunftsorientierte Lösungen wie das PLEWA POWERHOUSE vor.

Diese Themen erwarten Sie:

  • Grundlegende Informationen über die Photovoltaik-Pflicht 
  • Die Auswirkungen der Photovoltaik-Pflicht auf die Baubranche 
  • Einen Überblick über das Angebot von PLEWA mit einem besonderen Fokus auf das PLEWA POWERHOUSE und dessen Beitrag zur Energiewende.

Der Schlüssel zur Energiewende: Photovoltaik-Pflicht

Die Photovoltaik-Pflicht ist ein gesetzlicher Rahmen, der die Installation von Photovoltaik-Anlagen in bestimmten Gebäudetypen vorschreibt. 

Sie ist eine direkte Reaktion auf die wachsende Notwendigkeit, unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und auf erneuerbare Energiequellen umzusteigen. Aber was bedeutet das genau?

Die Solar-Pflicht ist in ihrer einfachsten Form eine Anforderung, dass neue Gebäude – oft mit bestimmten Größen oder Nutzungsarten – Photovoltaik-Zellen für die Stromerzeugung installieren müssen. 

Sie kann auch für bestehende Gebäude gelten, wenn sie umfangreich renoviert werden. Das primäre Ziel dieser Vorschrift ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Strommix zu erhöhen.

Hier sind einige wichtige Punkte zur Photovoltaik-Pflicht:

  • Sie zielt darauf ab, die CO2-Emissionen zu reduzieren, indem sie erneuerbare Energien fördert.
  • Sie kann dazu führen, dass Eigentümer und Bauunternehmen zukünftige Energiekosten durch die Erzeugung ihres eigenen Stroms sparen.
  • Sie kann dazu beitragen, die Abhängigkeit von der öffentlichen Stromversorgung zu verringern und die Energieversorgung zu sichern.

Fachbegriff: Photovoltaik-Pflicht

Die Photovoltaik-Pflicht ist eine gesetzliche Anforderung, die den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen in bestimmten Gebäudetypen vorschreibt. Sie zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung zu fördern.

Expertentipp:

Die Photovoltaik-Pflicht kann eine hervorragende Gelegenheit sein, bei neuen Bauprojekten Werte zu schaffen. Durch die Integration erneuerbarer Energien in das Design können Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern und langfristig Kosten sparen.

Die Einführung der Photovoltaik-Pflicht in den Bundesländern Deutschlands

In Deutschland wird das Potential der Solarenergie in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich genutzt. Einige haben bereits eine Photovoltaik-Pflicht eingeführt, andere überlegen, diesen Schritt in naher Zukunft zu tun. In den folgenden Absätzen erhalten Sie einen Überblick über die Situation in jedem Bundesland.

Baden-Württemberg:

  • Solar-Pflicht eingeführt seit dem 1. Januar 2022 zur Förderung der Energiewende.
  • Baden-Württemberg zielt auf Klimaneutralität bis 2040.
  • Vor der allgemeinen Photovoltaik-Pflicht galt eine Photovoltaik-Pflicht für neue Nichtwohngebäude und Parkplätze mit über 35 Stellplätzen.
  • Ab dem 1. Mai 2022 wurde die Photovoltaik-Pflicht auf neue Wohngebäude ausgedehnt.
  • Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Photovoltaik-Pflicht auch für sanierte Dächer von Bestandsgebäuden.

Bayern:

  • Einführung der Photovoltaik-Pflicht im Jahr 2023 durch die Erneuerung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes.
  • Photovoltaik-Pflicht bezieht sich derzeit nur auf Nichtwohngebäude.
  • Ab dem 1. März 2023: Solar-Pflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude.
  • Ab dem 1. Juli 2023: Alle neuen Nicht-Wohngebäude müssen eine PV-Anlage auf dem Dach installieren.
  • Ab dem 1. Januar 2025: Bestandsgebäude (Nicht-Wohngebäude) müssen bei Dachsanierung eine PV-Anlage installieren.
  • Stand Dezember 2023: Keine geplante Photovoltaik-Pflicht für Wohngebäude.

Berlin:

  • Seit dem 1. Januar 2023: Inkrafttreten des neuen Solargesetzes basierend auf dem Klimaschutz- und Energiewendegesetz.
  • Photovoltaik-Pflicht gilt für alle Dächer mit einer Fläche von über 50 Quadratmetern.
  • Das Gesetz gilt sowohl für Neubauten als auch für grundlegend sanierte Bestandsdächer.
  • PV-Anlagen müssen mindestens 30% der Dachfläche bedecken.
  • Alternative Mindestanforderungen für Wohngebäude:
    Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen benötigen eine 2 kWp PV-Anlage.
    Wohngebäude mit drei bis fünf Wohnungen benötigen eine 3 kWp PV-Anlage.
    Wohngebäude mit sechs bis zehn Wohnungen benötigen eine 6 kWp PV-Anlage.
  • Photovoltaikanlagen müssen bis Ende 2024 installiert sein.
  • Falls eine PV-Anlage nicht gewünscht ist, kann auch eine Solarthermie-Anlage installiert werden.

Brandenburg:

  • Aktuell gibt es in Brandenburg keine Photovoltaik-Pflicht.
  • Pläne zur Einführung einer Solar-Pflicht für öffentliche Gebäude sind in Arbeit.
  • Die Installation von PV-Anlagen soll auf Dächern öffentlicher Gebäude Pflicht werden.
  • Für Eigenheimbesitzer bleibt die Installation von PV-Anlagen nach aktuellem Stand (Dezember 2023) freiwillig.

Bremen:

  • Einführung der Photovoltaik-Pflicht ab dem 1. Mai 2023.
  • Hausbesitzer sind durch Übergangsfristen erst ab Juli 2024 und 2025 betroffen.
  • Ab dem 1. Juli 2024: Bei grundlegenden Dachsanierungen muss der Einbau einer Solaranlage berücksichtigt werden.
  • Ab dem 1. Juli 2025: Bei Neubauten müssen mindestens 50% der Bruttodachfläche für eine Solaranlage eingeplant werden.
  • Ausnahmen gelten bei Verschattungen, Denkmalschutz oder wenn das Dach für eine PV-Anlage ungeeignet ist.
  • Solarthermische Anlagen werden als Alternative anerkannt.

Hamburg:

  • Hamburgisches Klimagesetz mit Photovoltaik-Pflicht für Wohn- und Nichtwohngebäude trat im Februar 2020 in Kraft.
  • Ab dem 1. Januar 2023: Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten mit Baubeginn nach diesem Datum.
  • Ab dem 1. Januar 2025: PV-Pflicht erweitert auf Bestandsgebäude, bei denen die Dacheindeckung komplett erneuert wird.

Hessen:

  • Es gibt eine Solar-Pflicht nur für landeseigene Gebäude und Parkplätze.
  • Für private Gebäude gibt es derzeit (Stand: Dezember 2023) keine Photovoltaik-Pflicht.

Mecklenburg-Vorpommern:

  • In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit keine Photovoltaik-Pflicht.
  • Keine Pläne für eine mögliche Solar-Pflicht sind bis Dezember 2023 bekannt.
  • Trotz fehlender Photovoltaik-Pflicht wird empfohlen, bereits jetzt eine PV-Anlage zu installieren, um von Unabhängigkeit und langfristiger Kostenersparnis zu profitieren.

Niedersachsen:

  • Niedersachsen zielt auf Klimaneutralität bis 2050 und hat daher 2022 verschiedene Photovoltaik-Pflicht-Maßnahmen beschlossen.
  • Ab dem 1. Januar 2023: Gewerblich genutzte Gebäude mit mehr als 75 Quadratmetern Dachfläche müssen eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage installieren.
  • Ab dem 1. Januar 2023: Neubauten müssen so konstruiert werden, dass eine PV-Anlage nachgerüstet werden kann.
  • Ab dem 1. Januar 2025: Alle Neubauten in Niedersachsen müssen mit PV-Anlagen ausgestattet werden.

Nordrhein-Westfalen:

  • Einführung der Photovoltaik-Pflicht in mehreren Stufen ab 2023, beginnend mit öffentlichen und gewerblichen Projekten.
  • Ab dem 1. Januar 2023: Solar-Pflicht für öffentliche Liegenschaften.
  • Ab dem 1. Januar 2024: Photovoltaik-Pflicht erweitert auf gewerbliche Neubauten.
  • Ab dem 1. Juli 2024: Sanierende Dächer von öffentlichen Liegenschaften müssen mit einer Solaranlage ausgestattet werden.
  • Ab dem 1. Januar 2025: Einführung der Photovoltaik-Pflicht für private Neubauten.
  • Ab dem 1. Januar 2026: Solar-Pflicht erweitert auf Dachsanierungen von privaten und gewerblichen Gebäuden.
  • Trotz noch in der Zukunft liegenden Pflichten sind PV-Anlagen bereits jetzt vorteilhaft, insbesondere hinsichtlich Energiekosteneinsparung und Immobilienwertsteigerung.

Rheinland-Pfalz:

  • Seit dem 1. Januar 2023: Solar-Pflicht für gewerbliche Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern.
  • PV-Pflicht gilt auch für Überdachungen von gewerblich genutzten Parkplätzen mit mindestens 50 Stellplätzen.
  • Keine Photovoltaik-Pflicht für private Gebäude bis zum Stand von Dezember 2023.
  • Empfehlung: Eigenheimbesitzer sollten bereits jetzt die Vorteile einer PV-Anlage nutzen, um Stromkosten zu senken und zum Klimaschutz beizutragen.

Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen:

Aktuell gibt es in diesen Bundesländern keine Photovoltaik-Pflicht, aber es finden Diskussionen statt.

Schleswig-Holstein:

  • Seit dem 1. Januar 2023: Einführung der Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und Dachsanierungen von mindestens 10% bei Nichtwohngebäuden.
  • PV-Anlagen sind verpflichtend für Parkplätze ab 100 Stellplätzen.
  • Ab 2025 ist eine erweiterte Solar-Pflicht für Dächer geplant; Einzelheiten sind bis zum Stand von Dezember 2023 nicht bekannt.
  • Trotz fehlender Photovoltaik-Pflicht für Wohngebäude wird empfohlen, bereits jetzt die Vorteile einer PV-Anlage zu nutzen. Dazu gehören Senkung der Energiekosten, Steigerung des Immobilienwerts und Beitrag zum Klimaschutz.

Das Solarpaket I der Bundesregierung: Auswirkungen auf die Baubranche

Das Solarpaket I der Bundesregierung legt den Schwerpunkt auf den Ausbau der Solarenergie, was direkte Auswirkungen auf Architekten, Planer, Bauunternehmen und Bauträger hat. Die zentralen Punkte dieses Pakets sind:

  • Erhöhte Förderung: Eine erhöhte finanzielle Unterstützung für Solarprojekte macht diese attraktiver für Bauträger und Bauunternehmen. Investitionen in solare Energietechnologien werden zunehmend rentabler.
  • Vereinfachte Genehmigungsverfahren: Durch den Abbau bürokratischer Hürden wird die Planung und Umsetzung von Solarprojekten vereinfacht. Dies führt zu einem schnelleren Projektfortschritt und reduziert die Komplexität für Architekten und Planer.

Diese Maßnahmen begünstigen die Integration von Solartechnologien in Bauprojekte und fördern die Nachhaltigkeit in der Architektur. Sie tragen somit zu einer zukunftsfähigen, umweltfreundlichen Bauwirtschaft bei.

PLEWA POWERHOUSE und Photovoltaik: Nachhaltige Energiekonzepte für die Photovoltaik-Pflicht

Im Kontext der Photovoltaik-Pflicht bietet das PLEWA POWERHOUSE in Kombination mit Photovoltaik eine zukunftsorientierte Lösung für ein nachhaltiges Energie- und Wärmekonzept an. Dieses integrierte System nutzt Solarenergie optimal und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Anforderungen der Photovoltaik-Pflicht.

  • Effiziente Stromerzeugung: Die Nutzung von Photovoltaik ermöglicht eine effiziente und umweltfreundliche Stromerzeugung. Dies ist ein zentraler Baustein zur Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht.
  • Integriertes Wärmekonzept: Das PLEWA POWERHOUSE nutzt die erzeugte Sonnenenergie nicht nur für den Strom, sondern auch zur Wärmeerzeugung. Dies erhöht die Energieeffizienz des Gebäudes erheblich.
  • Nachhaltigkeit: Das System trägt zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei und unterstützt so die Klimaschutzziele.

 

Mit dem Angebot von PLEWA, bestehend aus Photovoltaik und dem PLEWA POWERHOUSE, können Bauherren die Photovoltaik-Pflicht nicht nur erfüllen, sondern auch ein nachhaltiges Energie- und Wärmekonzept realisieren.

Kontaktieren Sie uns jetzt!

FAQs